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Überstundenrechner

Überstunden berechnen, Wert mit Zuschlag ermitteln und Auszahlung vs. Freizeitausgleich vergleichen — mit Infos zu Verfall (§195 BGB) und typischen Zuschlag-Sätzen.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Überstunden berechnen — Formel und Rechenweg

Um den Wert von Überstunden zu berechnen, brauchen Sie zunächst den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt. Die Formel lautet:

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)

Der Faktor 52 ÷ 12 ≈ 4,333 ergibt die durchschnittlichen Wochen pro Monat über ein Kalenderjahr.

Beispiel 1 — Vollzeit
20,19 €/Std.

Gehalt: 3.500 € · Soll: 40 Std./Woche
3.500 ÷ (40 × 4,333) = 20,19 €

Beispiel 2 — 10 Überstunden/Monat
252,38 €

10 Std. × 20,19 € × 1,25 (25 % Zuschlag)
= 252,38 € brutto

Beispiel 3 — Teilzeit 30 Std.
18,46 €/Std.

Gehalt: 2.400 € · Soll: 30 Std./Woche
2.400 ÷ (30 × 4,333) = 18,46 €

Der Monatsfaktor 4,333 (= 52 ÷ 12) gilt als Standardfaktor in der deutschen Lohnabrechnung und ist die Basis für den Stundenlohnrechner.

Überstundenzuschlag: Typische Sätze im Überblick

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Zuschlagssatz für Überstunden. Zuschläge werden in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individual-vertraglich geregelt. Die folgende Tabelle zeigt branchenübliche Werte — die tatsächlichen Sätze hängen immer vom konkreten Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.

Überstundenart Typischer Zuschlag Grundlage
Reguläre Überstunden (Werktag) 25 % häufig in Tarifverträgen
Überstunden samstags 25 – 50 % je nach Tarifvertrag
Sonntagsarbeit 50 % typisch tarifvertraglich
Feiertagsarbeit 50 – 100 % je nach Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung
Nachtarbeit (zusätzlich) 25 % steuerfreier Anteil gem. §3b EStG
Ohne tarifliche/vertragliche Regelung 0 % kein gesetzlicher Anspruch

Die Zuschlagssätze sind branchenübliche Richtwerte, kein gesetzlich vorgeschriebener Standard. Maßgeblich ist immer der jeweilige Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Für steuerfreie Nachtzuschläge gilt §3b EStG (Nachtarbeit 20:00–06:00 Uhr, 25 %).

Überstunden auszahlen lassen oder Freizeitausgleich — was ist sinnvoll?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gilt in der Regel: Vergütung in Geld. Ein häufig übersehener Punkt ist der Zuschlag beim Freizeitausgleich — viele Tarifverträge sehen 1:1,25 vor, d.h. für jede Überstunde gibt es 1 Stunde und 15 Minuten frei.

Auszahlen lassen

  • + Direkter finanzieller Vorteil
  • + Zuschlag erhöht den Wert
  • + Kein Risiko des Verfalls bei Kündigung
  • Steuern + Sozialabgaben auf den Betrag
  • Kein Erholungseffekt

Freizeitausgleich (Abfeiern)

  • + Erholung, bessere Work-Life-Balance
  • + Keine zusätzliche Steuerlast
  • + Bei 1:1,25 mehr freie Zeit als gearbeitet
  • Kein finanzieller Vorteil
  • Arbeitgeber bestimmt oft den Zeitpunkt

Wann verfallen Überstunden? — §195 BGB und Ausschlussfristen

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Überstunden beträgt 3 Jahre (§195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Überstunden angefallen sind. Das bedeutet: Überstunden aus 2023 verjähren frühestens am 31. Dezember 2026.

Achtung Ausschlussfristen: Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, die die gesetzliche Verjährung erheblich verkürzen. Typischerweise beträgt diese Frist 3 Monate nach Entstehung des Anspruchs. Nach Ablauf der Ausschlussfrist sind die Ansprüche verloren — auch wenn die gesetzliche Verjährung nach §195 BGB noch nicht eingetreten ist. Prüfen Sie daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag und ggf. den anwendbaren Tarifvertrag.

Typische Fristen im Überblick

Regelung Frist Quelle
Gesetzliche Verjährung 3 Jahre §195 BGB
Ausschlussfrist (Arbeitsvertrag) häufig 3 Monate Individualvertrag
Tarifvertragliche Ausschlussfrist 2 – 6 Monate je nach Tarifvertrag

Überstunden dokumentieren — warum es wichtig ist

Mit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bejaht — abgeleitet aus §3 Abs. 2 ArbSchG, einschließlich Überstunden. Ohne lückenlose Dokumentation ist es im Streitfall schwer, Überstunden nachzuweisen. Nutzen Sie den Stundenzettel-Generator, um Ihre geleisteten Stunden festzuhalten, oder Zeiterfassungs-Software mit automatischer Überstundenauswertung.

Weiterführende Rechner und Infos

Berechnen Sie Ihre Netto-Arbeitszeit mit dem Arbeitszeitrechner oder prüfen Sie Ihren Stundenlohn als Basis für die Überstundenberechnung. Für Nacht- und Feiertagsarbeit nutzen Sie den Nachtzuschlag-Rechner oder vergleichen Sie Zeiterfassungs-Software mit automatischer Überstundenerfassung.

Überstunden automatisch erfassen

Statt manuell zu rechnen — diese Tools automatisieren das

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Automatische Überstundenerfassung + Auswertung Zum Anbieter
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Häufige Fragen

Wie berechne ich Überstunden aus dem Monatsgehalt?
Zuerst den Stundenlohn ermitteln: Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden ergibt das 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 €/Std. Anschließend: Überstunden pro Monat × Stundenlohn × (1 + Zuschlag ÷ 100). Unser Rechner führt alle Schritte automatisch durch.
Wann verfallen Überstunden?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Überstunden entstanden sind. Allerdings enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen von häufig 3 Monaten, die die gesetzliche Verjährung erheblich verkürzen. Prüfen Sie daher unbedingt Ihren Vertrag — nach Ablauf der Ausschlussfrist können Sie Überstunden nicht mehr geltend machen.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Grundsätzlich ja — Überstunden müssen vergütet werden, es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt ausdrücklich einen Freizeitausgleich oder eine Pauschalabgeltung. Bei höheren Gehältern kann eine Klausel „Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" wirksam sein. Bei niedrigeren Gehältern hat das BAG solche Klauseln häufig für unwirksam erklärt.
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?
Es gibt keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag in Deutschland. Zuschläge sind in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Typisch sind 25 % für reguläre Überstunden und 50 % für Sonn- und Feiertagsarbeit. Ohne tarifliche oder vertragliche Regelung besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.
Überstunden auszahlen oder Freizeitausgleich nehmen — was ist besser?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Auszahlung bringt sofortiges Geld, unterliegt aber Steuern und Sozialabgaben. Freizeitausgleich ist steuer- und abgabenfrei, aber Sie bekommen kein zusätzliches Geld. Mit Zuschlag gilt: 1:1 bei Auszahlung ohne Zuschlag, bei 1:1,25 Freizeitausgleich erhalten Sie für jede Überstunde 1 Stunde und 15 Minuten frei — je nach Tarifvertrag.
Kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Nur in Notfällen (z. B. Naturkatastrophe, unvorhersehbarer Produktionsausfall) kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen. Ansonsten braucht es eine vertragliche Grundlage — eine Klausel im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag. Der Betriebsrat hat nach §87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Soll-Arbeitszeit hinausgehen. Mehrarbeit im Sinne des ArbZG ist dagegen Arbeit, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich (§3 ArbZG) überschreitet. In der Praxis werden beide Begriffe häufig synonym verwendet, obwohl sie rechtlich unterschiedlich definiert sind.
Wie werden Überstunden bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeitbeschäftigten gelten Überstunden in der Regel erst dann, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte individuelle Soll-Arbeitszeit überschritten wird — nicht erst ab der Vollzeit-Schwelle. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Der Stundenlohn für die Berechnung ergibt sich analog: Monatsgehalt ÷ (vertragliche Wochenstunden × 52 ÷ 12).

Stand: Juni 2026. Quelle: §195 BGB — Verjährungsfrist

ZA

Von der zeiterfassung-aktuell Redaktion

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