Arbeitsrecht 2026

Zeiterfassungspflicht 2026: Regeln und Hintergrund im Überblick

Veröffentlicht: 12. März 2026 · Aktualisiert: 12. Juli 2026

Seit dem BAG-Beschluss vom September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) gehört die systematische Arbeitszeiterfassung grundsätzlich zu den Pflichten von Arbeitgebern in Deutschland. Dieser Überblick erklärt, was das bedeutet, was erfasst wird und welche Software dabei unterstützt.

Was ist die Zeiterfassungspflicht?

Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzbeschluss (Az. 1 ABR 22/21) entschieden: Arbeitgeber sind nach §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen. Diese Pflicht gilt unmittelbar — auch ohne neues Gesetz.

Das BAG stützt sich auf die Auslegung des EuGH-Urteils von 2019 (Rs. C-55/18, „Stechuhr-Urteil"), wonach die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches" System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.

Wer ist betroffen?

Alle Arbeitgeber in Deutschland — ohne Ausnahme nach Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform. Das betrifft:

Betroffene Unternehmen

  • Großunternehmen und Konzerne
  • Mittelständische Betriebe
  • Kleine Unternehmen (auch ab 1 Mitarbeiter)
  • Handwerksbetriebe (Branchen-Guide)
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Angestellten

Ausnahmen

  • Selbstständige ohne Angestellte
  • Geschäftsführer (nicht arbeitnehmerähnlich)
  • Leitende Angestellte nach §5 Abs. 3 BetrVG (eingeschränkt)

Hinweis: Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen die Zeiten erfasst werden — das Modell wird dadurch nicht abgeschafft, nur ergänzt.

Was muss erfasst werden?

Das Arbeitszeitgesetz und der Referentenentwurf des BMAS sehen die Erfassung folgender Daten vor:

🕐

Beginn

Täglicher Arbeitsbeginn mit Uhrzeit

🕕

Ende

Tägliches Arbeitsende mit Uhrzeit

⏱️

Dauer & Pausen

Gesamtarbeitszeit und Pausenzeiten

📊

Überstunden

Mehrarbeit über die reguläre Arbeitszeit hinaus

Der BMAS-Referentenentwurf sieht eine zeitnahe Erfassung vor (etwa bis zum Ende der Folgewoche). Verabschiedet ist er noch nicht; die grundsätzliche Erfassungspflicht besteht bereits.

Rechtlicher Hintergrund & Einordnung

Rund um die Zeiterfassungspflicht gibt es einige rechtliche Punkte, die Arbeitgeber kennen sollten:

Bußgelder nach ArbZG

bis 30.000 €

kann ein Verstoß gegen die materiellen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes kosten (z. B. Höchstarbeitszeit oder Pausen; §22 ArbZG). Eine eigenständige Geldbuße allein für eine fehlende Zeiterfassung aus dem BAG-Beschluss ist gesetzlich noch nicht ausgestaltet (ArbZG-Novelle seit 2023 in Vorbereitung).

Behördliche Anordnungen

Die zuständige Arbeitsschutzbehörde kann die Einführung eines Erfassungssystems verlangen. Wird eine bestandskräftige Anordnung nicht befolgt, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Dokumentation im Streitfall

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, etwa über Überstunden, ist eine verlässliche Dokumentation hilfreich. Nach dem BAG (Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21) führt die Erfassungspflicht allein jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast — Beschäftigte müssen Überstunden weiterhin selbst darlegen.

Handlungsempfehlungen: So werden Sie compliant

Die gute Nachricht: Die Umsetzung der Zeiterfassungspflicht muss weder kompliziert noch teuer sein. Folgende Schritte empfehlen wir:

  1. Status quo analysieren: Erfassen Sie bereits Arbeitszeiten? Wenn ja, in welcher Form? Unser Auswahl-Assistent hilft Ihnen, Ihren aktuellen Stand einzuschätzen.
  2. Digitale Lösung einführen: Setzen Sie auf eine datenschutzkonform gestaltete Zeiterfassung-Software. Digitale Systeme sind nachvollziehbar und zugänglich und unterstützen die Umsetzung der BAG-Vorgaben.
  3. Betriebsrat einbeziehen: Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen (§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  4. Mitarbeiter schulen: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten das neue System kennen und nutzen können.
  5. Dokumentation aufbewahren: Arbeitszeitaufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§16 Abs. 2 ArbZG).

Welche Software erfüllt die Anforderungen?

Eine gute Zeiterfassung-Software unterstützt die Einhaltung der Anforderungen: Beginn, Ende, Pausen und Überstunden werden digital und nachvollziehbar erfasst. Hier eine Auswahl im Überblick:

Transparenz-Hinweis

Alle Anbieter in dieser Tabelle sind redaktionell nach den unten beschriebenen Kriterien aufgenommen — Aufnahme, Reihenfolge und Angaben sind nicht käuflich.

Software Preis Für wen (laut Anbieter) Aktion
clockin
Mobile Zeiterfassung & Projektdokumentation für den Mittelstand
ab 3,59 €/Nutzer/Monat (24 Mon., monatlich ab 3,99 €) Handwerk, Bau, Pflege, Praxen, Industrie Zum Anbieter
Clockodo
Einfache Zeiterfassung mit starker Auswertung
ab 4,00 €/Nutzer/Monat Freelancer, kleine Teams, KMU bis Mittelstand Zum Anbieter
Crewmeister Crewmeister
Intuitive & preisgünstige Zeiterfassung für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
ab 1,50 €/Nutzer/Monat* Kleine Betriebe (1–50 MA), KMU, Handwerk, Dienstleistung Zum Anbieter
Lexware Office
Buchhaltungspaket, Zeiterfassung über Zusatzmodule
ab 7,90 €/Monat Selbständige, Freelancer, Kleinunternehmer Zum Anbieter

Crewmeister: Tarif „Go“, jährliche Abrechnung, Berechnungsgrundlage 50 Mitarbeiter; monatliche Abrechnung ebenfalls möglich, der genannte Einstiegspreis gilt für die jährliche; andere Teamgrößen individuell; netto zzgl. USt. Angaben des Anbieters, geprüft am 28. Juli 2026.

Datenstand, Methodik & Hinweise

Preis- und Funktionsangaben gemäß Anbieter-Webseiten (Stand 05/2026), öffentlich verfügbare Informationen. Änderungen vorbehalten — verbindlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter-AGB. Angaben ohne Gewähr.

Methodik: Die Anbieter werden in alphabetischer Reihenfolge gelistet — es handelt sich um keine Rangfolge und keine Wertung. Alle Angaben (Preis, Funktionen, „Für wen", DSGVO- und Server-Standort) beruhen auf den öffentlichen Angaben der jeweiligen Anbieter. Es werden keine externen Portal-Bewertungen (Sterne oder Scores) übernommen und keine redaktionelle Empfehlung ausgesprochen.

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Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Betriebe?
Nach dem BAG-Beschluss (2022) besteht die Pflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Sie gilt grundsätzlich für jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten — vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.
Reicht eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung?
Grundsätzlich ist noch keine elektronische Form vorgeschrieben, solange der Gesetzentwurf des BMAS nicht verabschiedet ist. Allerdings empfiehlt das BAG ein „verlässliches, objektives und zugängliches System". Excel ist fehleranfällig und nachträglich änderbar — eine digitale Lösung ist nachvollziehbarer und zukunftsfähiger.
Müssen auch Überstunden erfasst werden?
Ja. Nach §16 Abs. 2 ArbZG waren Überstunden bereits bisher zu dokumentieren. Nach dem BAG-Beschluss gilt die Erfassung nun für die gesamte Arbeitszeit — also Beginn, Ende, Dauer und Pausen.
Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (z. B. Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder fehlende Pausen) sind nach §22 ArbZG Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß möglich. Für Minijobs gilt §17 MiLoG mit gleicher Höhe. Eine eigenständige Sanktion für die reine Aufzeichnungspflicht aus dem BAG-Beschluss ist gesetzlich noch nicht ausgestaltet — eine Novelle des ArbZG ist seit 2023 in Vorbereitung. Arbeitsschutzbehörden können Anordnungen treffen und Zwangsgelder verhängen.
Ab wann wird elektronische Zeiterfassung Pflicht?
Der Referentenentwurf des BMAS sieht eine elektronische Erfassungspflicht vor. Große Unternehmen (250+ Mitarbeiter) hätten eine Übergangsfrist von einem Jahr, mittlere (50+) von zwei Jahren und kleine von fünf Jahren nach Inkrafttreten. Aktuell ist der Entwurf noch nicht verabschiedet; ein konkreter Termin steht nicht fest. Die grundsätzliche Erfassungspflicht gilt bereits.

Prüfen Sie Ihre Arbeitszeiten

Mit unseren kostenlosen Rechnern können Sie Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden direkt prüfen.

→ Arbeitszeitrechner mit ArbZG-Check

Rechtsquellen & offizielle Dokumente

Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite stützen sich auf folgende offizielle Primärquellen:

ZA

Von der zeiterfassung-aktuell Redaktion

Wir recherchieren und vergleichen Zeiterfassungs-Software anhand öffentlich verfügbarer Anbieterangaben.

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