Kostenloser Rechner
Nachtzuschlag Rechner
Steuerfreie SFN-Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit berechnen — nach §3b EStG, inklusive Grundlohn-Grenze und steuerpflichtigem Anteil.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.
Nachtarbeit: ArbZG vs. §3b EStG — zwei verschiedene Definitionen
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen nur eine Definition von Nachtarbeit — dabei gibt es zwei rechtlich unabhängige Zeitfenster mit unterschiedlichem Zweck:
Gilt für: Pflichtpausen, Gesundheitsuntersuchungen, Ausgleichsanspruch (§6 ArbZG). Für Bäckereien/Konditoreien: 22:00–05:00.
Gilt für: Steuerfreie Zuschläge. Beginn bereits um 20:00 Uhr — 3 Stunden früher als nach ArbZG. Grundlohngrenze: 50 €/Std.
Praxishinweis: Wer um 21:00 Uhr zu arbeiten beginnt, hat nach ArbZG noch keine Nachtarbeit im Sinne des Arbeitnehmerschutzes geleistet — erhält aber bereits einen nach §3b EStG steuerfreien Nachtzuschlag. Umgekehrt kann jemand, der zwischen 23:00 und 6:00 Uhr arbeitet, sowohl den ArbZG-Ausgleich als auch den EStG-Steuervorteil beanspruchen.
Steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG — vollständige Übersicht
Der Zuschlagsrechner (auch SFN-Rechner) basiert auf den folgenden gesetzlichen Sätzen. Die Steuerfreiheit gilt nur bis zur Grundlohngrenze von 50 €/Std.
| Zuschlagsart | Zeitfenster (§3b EStG) | Max. steuerfrei | SV-frei bis |
|---|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20:00 – 06:00 Uhr | 25 % | 25 €/Std. |
| Nacht (Kernzeit) | 0:00 – 04:00 Uhr * | 40 % | 25 €/Std. |
| Sonntagsarbeit | So 0:00 – 24:00 Uhr | 50 % | 25 €/Std. |
| Gesetzliche Feiertage + 31.12. ab 14 Uhr | 0:00 – 24:00 Uhr | 125 % | 25 €/Std. |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 01.05. | ab 14:00 bzw. ganztägig | 150 % | 25 €/Std. |
* Der 40 %-Satz gilt nur, wenn die Nachtarbeit vor 0:00 Uhr beginnt und in die Zeit von 0:00–4:00 Uhr hineinreicht (§3b Abs. 3 EStG). Quelle: §3b EStG
Grundlohngrenze §3b EStG: 50 €/Std. (Steuer) und 25 €/Std. (Sozialversicherung)
Die Steuerfreiheit der SFN-Zuschläge ist an den Grundlohn (Bruttoentgelt ohne Zuschläge) geknüpft:
- ✓Bis 50 €/Std. Grundlohn: Zuschlag vollständig steuerfrei (§3b Abs. 2 EStG).
- ⚠Über 50 €/Std. Grundlohn: Steuerfreiheit nur für den auf 50 € entfallenden Anteil. Der Mehrbetrag wird regulär versteuert.
- iBis 25 €/Std. Grundlohn: Zuschlag zusätzlich sozialversicherungsfrei (§1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Über 25 €/Std.: SV-pflichtig.
Beispiel bei 60 €/Std. und 25 % Nachtzuschlag: Steuerfreier Anteil = 25 % × 50 € = 12,50 €; steuerpflichtiger Anteil = 25 % × 10 € = 2,50 €.
SFN-Kombinationen: Wie addieren sich Zuschläge?
Fallen mehrere Zuschlagstatbestände gleichzeitig zusammen — zum Beispiel Nachtarbeit an einem Sonntag oder Feiertagsarbeit in den Nachtstunden — können die Zuschläge in der Regel kumuliert werden. Die Steuerfreiheit bleibt dabei für jeden Zuschlagstyp im Rahmen seiner eigenen gesetzlichen Grenze erhalten.
25 % Nacht (§3b Abs. 1 Nr. 1) + 50 % Sonntag (§3b Abs. 1 Nr. 2) — in der Praxis je nach Tarifvertrag.
25 % Nacht + 125 % Feiertag — besonders an regulären gesetzlichen Feiertagen.
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt in der Regel der höhere Feiertagssatz (125 %). Einzelheiten im Tarifvertrag.
Wichtig: Die konkrete Kombination und Höhe der Zuschläge hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Die §3b-EStG-Sätze sind steuerliche Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit — kein Anspruch auf diese Sätze als solche. In der Praxis können Tarifverträge höhere Gesamtzuschläge vorsehen, wobei der übersteigende Teil steuerpflichtig wäre.
Nachtzuschlag berechnen — 3 Beispiele
Die Formel ist einfach: Zuschlag = Grundlohn × Zuschlagssatz × Stunden. Bei Grundlohn über 50 €/Std. gilt die Kappungsgrenze.
Der gesamte Zuschlag ist steuerfrei, da der Grundlohn (15 €) weit unter der Grenze von 50 €/Std. liegt. Auch SV-frei, da 15 € < 25 €/Std.
Sonntagszuschlag (50 %) vollständig steuerfrei. Grundlohn 18 € < 50 € und < 25 € → auch SV-frei.
Da der Grundlohn (60 €) über der 50 €-Grenze liegt, ist nur der auf 50 € entfallende Zuschlagsanteil steuerfrei. Die restlichen 10 €/Std. Grundlohn werden bei der Steuerberechnung voll berücksichtigt.
Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag im Detail
Nicht jeder Feiertag ist gleich: §3b EStG unterscheidet zwischen regulären gesetzlichen Feiertagen und besonders begünstigten Tagen.
Gilt für alle gesetzlichen Feiertage (z.B. Neujahr, Ostermontag, Tag der Deutschen Einheit). Zeitraum: 0:00–24:00 Uhr des Feiertags.
24.12. ab 14:00 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai (§3b Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der höchste steuerfreie Satz. Silvester (31.12. ab 14 Uhr) zählt mit 125 % zu den regulären Feiertagen.
Sonntagszuschlag: Was zählt als Sonntag?
Für den Sonntagszuschlag gilt: Der Sonntag beginnt um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Wer von Samstagnacht bis Sonntagmorgen arbeitet (z.B. 22:00–06:00), arbeitet die ersten zwei Stunden noch am Samstag (kein Sonntagszuschlag) und die folgenden 6 Stunden am Sonntag (Sonntagszuschlag). In der Zeiterfassungssoftware wird dies automatisch aufgesplittet.
Zusätzlich gilt: Fällt die Nacht von Sonntag auf Montag in die Zeitfenster für den Nachtzuschlag (20:00–06:00), kann der Sonntagszuschlag (50 %) und der Nachtzuschlag (25 %) kumuliert werden — sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag dies vorsieht.
Zuschläge in der Zeiterfassungssoftware
Manuelle Berechnungen sind fehleranfällig — besonders bei wechselnden Schichten, Kombinationen aus Nacht- und Sonntagsarbeit oder wenn Mitarbeiter unterschiedliche Grundlöhne haben. Moderne Zeiterfassungssoftware übernimmt die automatische Zuschlagsberechnung nach §3b EStG:
- Automatische Erkennung der Zeitfenster (Nacht 20–6, Sonn- und Feiertage) beim Stempeln
- Korrekte Kumulation bei Kombinationen (Nacht + Sonntag, Nacht + Feiertag)
- Grundlohn-Prüfung und automatische Aufteilung in steuerfreien/steuerpflichtigen Anteil
- Lohnbuchhaltungs-Export mit korrekten Lohnarten für DATEV und Co.
Berechnen Sie Ihre reguläre Arbeitszeit mit dem Arbeitszeitrechner, ermitteln Sie Ihren Stundenlohn mit dem Stundenlohnrechner oder den Wert Ihrer Mehrstunden mit dem Überstundenrechner. Software mit automatischer Zuschlagsberechnung finden Sie im Software-Vergleich.
Zuschläge automatisch berechnen
Statt manuell zu rechnen — diese Tools automatisieren das
| Software | Vorteil | |
|---|---|---|
| ZEP | Automatische Zuschlagsberechnung | Zum Anbieter |
| Papershift | Schichtplanung mit Zuschlägen | Zum Anbieter |
Externe Links zu den Anbietern. Bezahlte Platzierungen sind als „Anzeige" gekennzeichnet.
Häufige Fragen
Was zählt als Nachtarbeit — ArbZG oder §3b EStG?
Ist der Nachtzuschlag (SFN-Zuschlag) steuerfrei?
Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?
Was ist der SFN-Zuschlag?
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Können Zuschläge kombiniert werden (Nacht + Sonntag)?
Was gilt für den 24. Dezember und den 1. Mai?
Stand: Juni 2026. Quelle: §3b EStG — Steuerfreie Zuschläge
Mehr zur Zeiterfassung
Von der zeiterfassung-aktuell Redaktion
Wir recherchieren und vergleichen Zeiterfassungs-Software anhand öffentlich verfügbarer Anbieterangaben.
Zeiterfassung digital umsetzen
Prüfen Sie Ihre Pflichten und finden Sie die passende Software für Ihr Unternehmen.