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Arbeitszeitrechner

Berechnen Sie Ihre Netto-Arbeitszeit, prüfen Sie die ArbZG-Pausenregelung und ermitteln Sie Überstunden — alles in einem Tool.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Arbeitszeitgesetz auf einen Blick

8 Std.
Reguläre Arbeitszeit pro Tag
§3 ArbZG
10 Std.
Maximale Arbeitszeit pro Tag
mit 6-Monats-Ausgleich
11 Std.
Mindestruhezeit zwischen Schichten
§5 ArbZG

Arbeitszeit berechnen — so funktioniert der Rechner

Der Rechner ermittelt zuerst die Brutto-Anwesenheit (Arbeitsende − Arbeitsbeginn) und zieht davon die Pause ab. Übrig bleibt die Netto-Arbeitszeit — die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Drei typische Fälle:

Standard-Tag
8,00 Std.

08:00–17:00 = 9:00 Brutto − 60 Min. Pause = 8:00 (8,00 Dezimal).

Halber Tag
4,50 Std.

08:00–12:30 = 4:30 Brutto, keine Pflichtpause = 4:30 (4,50 Dezimal).

Schicht über Mitternacht
7,50 Std.

22:00–06:00 = 8:00 Brutto − 30 Min. Pause = 7:30 (7,50 Dezimal).

Das Ergebnis erscheint in Stunden:Minuten und als Dezimalstunden. Die Dezimaldarstellung erklären wir im Industrieminuten-Umrechner.

Arbeitsstunden pro Monat und Woche berechnen

Um aus der Wochenarbeitszeit die monatlichen Arbeitsstunden zu ermitteln, gilt die Formel: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Das Jahr hat im Schnitt 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate. Die typischen Vollzeit- und Teilzeitmodelle im Überblick:

Wochenstunden Stunden/Monat (Ø) Modell
40 Std. 173,33 Std. Vollzeit
38,5 Std. 166,83 Std. Tarif-Vollzeit
35 Std. 151,67 Std. Teilzeit / Tarif
20 Std. 86,67 Std. Teilzeit
~10 Std. ~43 Std. Minijob (603 € ÷ 13,90 €)

Aus den Monatsstunden berechnen Sie mit dem Stundenlohnrechner Ihren Brutto-Stundenlohn. Wie viele Stunden im Minijob möglich sind, zeigt der Minijob-Rechner.

Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche

Das Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Da das Gesetz von einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ausgeht, ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (6 × 8 Std.). Werktäglich sind bis zu 10 Stunden zulässig, solange der 6-Monats-Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden eingehalten wird. Sonn- und Feiertage sind nach §9 ArbZG grundsätzlich arbeitsfrei, mit branchenspezifischen Ausnahmen (z.B. Pflege, Gastronomie).

Unser Rechner markiert automatisch, wenn die eingegebene Arbeitszeit über 8 bzw. 10 Stunden liegt, und weist auf die nötige Pausen- und Ruhezeitregelung hin.

Gesetzliche Pausenregelung (§4 ArbZG)

Arbeitszeit Mindestpause Hinweis
Bis 6 Stunden Keine Pflichtpause Pause empfohlen
Über 6 bis 9 Stunden 30 Minuten Aufteilung in 2 × 15 Min. möglich
Über 9 Stunden 45 Minuten Aufteilung in 3 × 15 Min. möglich

BAG-Beschluss zur Zeiterfassungspflicht

Mit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber nach §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG grundsätzlich ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Erfasst werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — einschließlich Pausen und Überstunden. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist noch in Arbeit.

→ BAG-Beschluss Zusammenfassung lesen

Nächste Schritte

Haben Sie mehr als Ihr Soll gearbeitet? Mit dem Überstundenrechner ermitteln Sie den Wert Ihrer Überstunden inklusive Zuschlag. Nutzen Sie unseren Auswahl-Assistenten, um die passende Software zu finden, oder vergleichen Sie gängige Zeiterfassung-Tools für die automatische Arbeitszeiterfassung. Für flexible Modelle hilft der Gleitzeitrechner.

Arbeitszeit automatisch erfassen

Statt manuell zu rechnen — diese Tools automatisieren das

Software Vorteil
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Start/Stopp per Klick, ideal für KMU Zum Anbieter
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Projektbasiert, GPS-Stempeluhr Zum Anbieter

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Häufige Fragen

Wie lange darf man am Tag maximal arbeiten?
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG) beträgt die reguläre Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß §4 ArbZG gilt: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?
Ja. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus der Brutto-Anwesenheitszeit abzüglich der Pausenzeiten. Beispiel: 08:00–17:00 mit 30 Min. Pause = 8,5 Std. Netto-Arbeitszeit.
Wie berechne ich Überstunden?
Überstunden sind die Differenz zwischen tatsächlich geleisteter Netto-Arbeitszeit und der vereinbarten Soll-Arbeitszeit. Beispiel: 9 Stunden gearbeitet bei 8 Stunden Soll = 1 Überstunde. Unser Rechner berechnet dies automatisch.
Was gilt als Ruhezeit zwischen zwei Schichten?
Nach §5 ArbZG müssen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In bestimmten Branchen (z.B. Gastronomie, Krankenhäuser) kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden (§5 Abs. 2 ArbZG).
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?
Bei einer 40-Stunden-Woche rechnet man: 40 × 52 Wochen ÷ 12 Monate = rund 173,33 Arbeitsstunden pro Monat. Bei 38,5 Stunden sind es ca. 166,83 Stunden, bei 35 Stunden ca. 151,67 Stunden. Diese Monatsstunden bilden die Basis, um aus einem Monatsgehalt den Stundenlohn zu ermitteln.
Wie rechne ich Arbeitszeit in Dezimal um?
Teilen Sie die Minuten durch 60: 8 Stunden und 30 Minuten ergeben 8 + (30 ÷ 60) = 8,50 Dezimalstunden. Unser Rechner zeigt das Ergebnis automatisch in beiden Formaten an. Eine vollständige Umrechnungstabelle finden Sie im Industrieminuten-Umrechner.
Zählt der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit?
Der reine Arbeitsweg von der Wohnung zum Betrieb zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Anders ist es bei Dienstfahrten während der Arbeit oder bei Außendienst-Tätigkeiten, die direkt von zuhause starten — hier kann Fahrzeit Arbeitszeit sein. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die konkrete Tätigkeit.

Stand: März 2026. Quelle: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

ZA

Von der zeiterfassung-aktuell Redaktion

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